Datenschutz und Compliance
Wir beraten im Spannungsfeld der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Ihre Unternehmenscompliance
Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes (Compliance) ist für Unternehmen heute wichtiger denn je. Um Haftungsrisiken zu vermeiden muss die Geschäftsleitung geeignete Maßnahmen treffen, um sicher zu stellen, dass innerhalb des Unternehmens alle einschlägigen Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Mit „Compliance“ ist also ein möglichst regelgerechtes, vorschriftsgemäßes und ethisch korrektes Verhalten gemeint.
Wir helfen Ihnen dabei Haftungsrisiken zu vermeiden.
Compliance betrifft letztlich alle einzuhaltenden Vorschriften und Vorgaben, jedoch ist spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Datenschutzrecht besonders in den Fokus gerückt. Die DSGVO sieht bei Datenschutzverstößen empfindliche Strafen und Schadenersatzansprüche der Betroffenen vor. Darüber hinaus werden den Betroffenen viele Rechte eingeräumt, z.B. weitgehende Auskunftsansprüche.
Wir beraten Sie bei der Einführung von Datenschutz-Compliance-Systemen, stehen Ihnen bei datenschutzrechtlichen Einzelfragen zur Verfügung und erstellen für Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten entsprechende Dokumente (z.B. Einwilligungen, transparente Informationen, Datenschutzerklärungen), Verträge (z.B. Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeitsvereinbarungen) und Betriebsvereinbarungen (z.B. zur IT-Sicherheit, Videoüberwachung, Mitarbeiterkontrollen). Wir begleiten auch gerne Ihre IT- und Software-Projekte von der Entwicklungsphase bis zur Markteinführung. Im Bereich Konzern-Datenschutz helfen wir Ihre internen Datenflüsse zu analysieren, um sie anschließend in datenschutzkonformer Weise zu regeln und entwerfen Ihnen hierzu ein individuelles Konzern-Datenschutzkonzept.
Auch wenn sich bereits ein Datenschutzverstoß in Ihrem Unternehmen ereignet haben sollte und Sie zum Beispiel eine Abmahnung erhalten haben oder die Datenschutzaufsicht gegen Sie ermittelt, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen. Hierbei liegt unser Hauptaugenmerk auf Schadensbegrenzung und Vermeidung zukünftiger Verstöße.
Datenschutz und Compliance
Wir beraten im Spannungsfeld der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Ihre Unternehmenscompliance
Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes (Compliance) ist für Unternehmen heute wichtiger denn je. Um Haftungsrisiken zu vermeiden muss die Geschäftsleitung geeignete Maßnahmen treffen, um sicher zu stellen, dass innerhalb des Unternehmens alle einschlägigen Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Mit „Compliance“ ist also ein möglichst regelgerechtes, vorschriftsgemäßes und ethisch korrektes Verhalten gemeint.
Wir helfen Ihnen dabei Haftungsrisiken zu vermeiden.
Compliance betrifft letztlich alle einzuhaltenden Vorschriften und Vorgaben, jedoch ist spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Datenschutzrecht besonders in den Fokus gerückt. Die DSGVO sieht bei Datenschutzverstößen empfindliche Strafen und Schadenersatzansprüche der Betroffenen vor. Darüber hinaus werden den Betroffenen viele Rechte eingeräumt, z.B. weitgehende Auskunftsansprüche.
Wir beraten Sie bei der Einführung von Datenschutz-Compliance-Systemen, stehen Ihnen bei datenschutzrechtlichen Einzelfragen zur Verfügung und erstellen für Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten entsprechende Dokumente (z.B. Einwilligungen, transparente Informationen, Datenschutzerklärungen), Verträge (z.B. Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeitsvereinbarungen) und Betriebsvereinbarungen (z.B. zur IT-Sicherheit, Videoüberwachung, Mitarbeiterkontrollen). Wir begleiten auch gerne Ihre IT- und Software-Projekte von der Entwicklungsphase bis zur Markteinführung. Im Bereich Konzern-Datenschutz helfen wir Ihre internen Datenflüsse zu analysieren, um sie anschließend in datenschutzkonformer Weise zu regeln und entwerfen Ihnen hierzu ein individuelles Konzern-Datenschutzkonzept.
Auch wenn sich bereits ein Datenschutzverstoß in Ihrem Unternehmen ereignet haben sollte und Sie zum Beispiel eine Abmahnung erhalten haben oder die Datenschutzaufsicht gegen Sie ermittelt, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen. Hierbei liegt unser Hauptaugenmerk auf Schadensbegrenzung und Vermeidung zukünftiger Verstöße.
Datenschutz und Compliance
Wir beraten im Spannungsfeld der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Ihre Unternehmenscompliance
Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes (Compliance) ist für Unternehmen heute wichtiger denn je. Um Haftungsrisiken zu vermeiden muss die Geschäftsleitung geeignete Maßnahmen treffen, um sicher zu stellen, dass innerhalb des Unternehmens alle einschlägigen Regeln und Vorschriften eingehalten werden.
Mit „Compliance“ ist also ein möglichst regelgerechtes, vorschriftsgemäßes und ethisch korrektes Verhalten gemeint.
Wir helfen Ihnen dabei Haftungsrisiken zu vermeiden.
Compliance betrifft letztlich alle einzuhaltenden Vorschriften und Vorgaben, jedoch ist spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Datenschutzrecht besonders in den Fokus gerückt. Die DSGVO sieht bei Datenschutzverstößen empfindliche Strafen und Schadenersatzansprüche der Betroffenen vor. Darüber hinaus werden den Betroffenen viele Rechte eingeräumt, z.B. weitgehende Auskunftsansprüche.
Wir beraten Sie bei der Einführung von Datenschutz-Compliance-Systemen, stehen Ihnen bei datenschutzrechtlichen Einzelfragen zur Verfügung und erstellen für Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten entsprechende Dokumente (z.B. Einwilligungen, transparente Informationen, Datenschutzerklärungen), Verträge (z.B. Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeitsvereinbarungen) und Betriebsvereinbarungen (z.B. zur IT-Sicherheit, Videoüberwachung, Mitarbeiterkontrollen). Wir begleiten auch gerne Ihre IT- und Software-Projekte von der Entwicklungsphase bis zur Markteinführung. Im Bereich Konzern-Datenschutz helfen wir Ihre internen Datenflüsse zu analysieren, um sie anschließend in datenschutzkonformer Weise zu regeln und entwerfen Ihnen hierzu ein individuelles Konzern-Datenschutzkonzept.
Auch wenn sich bereits ein Datenschutzverstoß in Ihrem Unternehmen ereignet haben sollte und Sie zum Beispiel eine Abmahnung erhalten haben oder die Datenschutzaufsicht gegen Sie ermittelt, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen. Hierbei liegt unser Hauptaugenmerk auf Schadensbegrenzung und Vermeidung zukünftiger Verstöße.