Unternehmensnachfolge, Erbrecht
Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Beteiligung im Familienunternehmen
Eine besondere Form des Gesellschaftsrechts ist die Gestaltung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Vor allem inhabergeführte Unternehmen, Mittelständler und Familienunternehmen stehen irgendwann vor dem Problem der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Hier geht es in der Regel nicht um den klassischen Verkauf eines Unternehmens zum höchstmöglichen Preis. Es stehen vielmehr die nahtlose Überleitung der Unternehmensführung, die Zukunft des Unternehmens selbst und die Altersversorgung des übergebenden Unternehmers im Mittelpunkt.
Wir helfen, damit Ihr Unternehmen in gute Hände kommt.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hierbei bei der Gestaltung und Abwicklung des Prozesses der Unternehmensnachfolge. Hierfür analysieren wir zunächst Ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und schaffen anschließend den rechtlichen Rahmen, um Ihre Pläne sicher umzusetzen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Lösung von steueroptimierten Nachfolgekonzepten, Gestaltung von Unternehmertestamenten bis hin zu Stiftungslösungen.
Wir besitzen auch die entsprechende Expertise im Gesundheitsbereich und gestalten die Übergabe Ihrer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke an einen Nachfolger. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, den Kundenstamm datenschutzkonform zu übertragen und ohne dabei die entsprechenden gesetzlichen Schweigepflichten und das Patientengeheimnis zu verletzen.
Unternehmens- nachfolge, Erbrecht
Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Beteiligung im Familienunternehmen
Eine besondere Form des Gesellschaftsrechts ist die Gestaltung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Vor allem inhabergeführte Unternehmen, Mittelständler und Familienunternehmen stehen irgendwann vor dem Problem der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Hier geht es in der Regel nicht um den klassischen Verkauf eines Unternehmens zum höchstmöglichen Preis. Es stehen vielmehr die nahtlose Überleitung der Unternehmensführung, die Zukunft des Unternehmens selbst und die Altersversorgung des übergebenden Unternehmers im Mittelpunkt.
Wir helfen, damit Ihr Unternehmen in gute Hände kommt.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hierbei bei der Gestaltung und Abwicklung des Prozesses der Unternehmensnachfolge. Hierfür analysieren wir zunächst Ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und schaffen anschließend den rechtlichen Rahmen, um Ihre Pläne sicher umzusetzen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Lösung von steueroptimierten Nachfolgekonzepten, Gestaltung von Unternehmertestamenten bis hin zu Stiftungslösungen.
Wir besitzen auch die entsprechende Expertise im Gesundheitsbereich und gestalten die Übergabe Ihrer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke an einen Nachfolger. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, den Kundenstamm datenschutzkonform zu übertragen und ohne dabei die entsprechenden gesetzlichen Schweigepflichten und das Patientengeheimnis zu verletzen.
Unternehmensnachfolge, Erbrecht
Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Beteiligung im Familienunternehmen
Eine besondere Form des Gesellschaftsrechts ist die Gestaltung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Vor allem inhabergeführte Unternehmen, Mittelständler und Familienunternehmen stehen irgendwann vor dem Problem der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation.
Hier geht es in der Regel nicht um den klassischen Verkauf eines Unternehmens zum höchstmöglichen Preis. Es stehen vielmehr die nahtlose Überleitung der Unternehmensführung, die Zukunft des Unternehmens selbst und die Altersversorgung des übergebenden Unternehmers im Mittelpunkt.
Wir helfen, damit Ihr Unternehmen in gute Hände kommt.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hierbei bei der Gestaltung und Abwicklung des Prozesses der Unternehmensnachfolge. Hierfür analysieren wir zunächst Ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und schaffen anschließend den rechtlichen Rahmen, um Ihre Pläne sicher umzusetzen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Lösung von steueroptimierten Nachfolgekonzepten, Gestaltung von Unternehmertestamenten bis hin zu Stiftungslösungen.
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Unternehmensnachfolge, Erbrecht
Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Beteiligung im Familienunternehmen
Eine besondere Form des Gesellschaftsrechts ist die Gestaltung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Vor allem inhabergeführte Unternehmen, Mittelständler und Familienunternehmen stehen irgendwann vor dem Problem der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Hier geht es in der Regel nicht um den klassischen Verkauf eines Unternehmens zum höchstmöglichen Preis. Es stehen vielmehr die nahtlose Überleitung der Unternehmensführung, die Zukunft des Unternehmens selbst und die Altersversorgung des übergebenden Unternehmers im Mittelpunkt.
Wir helfen, damit Ihr Unternehmen in gute Hände kommt.
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Wir besitzen auch die entsprechende Expertise im Gesundheitsbereich und gestalten die Übergabe Ihrer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke an einen Nachfolger. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, den Kundenstamm datenschutzkonform zu übertragen und ohne dabei die entsprechenden gesetzlichen Schweigepflichten und das Patientengeheimnis zu verletzen.