Gewerbliches Mietrecht
Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters aus Gewerberaummietvertrag oder Pachtvertrag
Das deutsche Mietrecht differenziert zwischen der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und der Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken. Das gewerbliche Mietrecht befasst sich daher mit zum Beispiel mit der Vermietung von Büroräumen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Praxisräumen, Lagerhallen oder ganzen Betriebsgeländen. Hierunter fallen jedoch nicht nur Gebäude, sondern auch Flächen und Gebäudeteile können Gegenstand entsprechender Miet- und Pachtverträge werden (z.B. Hausdächer für Photovoltaikanlagen).
Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen, für die viele gesetzliche Regelungen zum Schutz des Mieters greifen, bleibt bei gewerblichen Mietverhältnissen das meiste Verhandlungssache. Umso wichtiger ist bereits die rechtliche Beratung bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages oder Pachtvertrages.
Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen nicht über den Tisch ziehen, sondern nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Wir prüfen die von Ihnen bislang verwendeten oder von der anderen Vertragspartei zum Abschluss vorgelegten Gewerberaummietverträge oder Pachtverträge und führen bei Bedarf die Verhandlungen mit Ihrem (zukünftigen) Vertragspartner.
Auch im laufenden Mietverhältnis stehen wir Ihnen zur Seite. Auf Vermieterseite treiben wir z.B. rückständige Mieten ein, machen Schadenersatzansprüche geltend oder klagen für Sie
Gewerbliches Mietrecht
Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters aus Gewerberaummietvertrag oder Pachtvertrag
Das deutsche Mietrecht differenziert zwischen der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und der Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken. Das gewerbliche Mietrecht befasst sich daher mit zum Beispiel mit der Vermietung von Büroräumen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Praxisräumen, Lagerhallen oder ganzen Betriebsgeländen.
Hierunter fallen jedoch nicht nur Gebäude, sondern auch Flächen und Gebäudeteile können Gegenstand entsprechender Miet- und Pachtverträge werden (z.B. Hausdächer für Photovoltaikanlagen).
Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen, für die viele gesetzliche Regelungen zum Schutz des Mieters greifen, bleibt bei gewerblichen Mietverhältnissen das meiste Verhandlungssache. Umso wichtiger ist bereits die rechtliche Beratung bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages oder Pachtvertrages.
Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen nicht über den Tisch ziehen, sondern nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Wir prüfen die von Ihnen bislang verwendeten oder von der anderen Vertragspartei zum Abschluss vorgelegten Gewerberaummietverträge oder Pachtverträge und führen bei Bedarf die Verhandlungen mit Ihrem (zukünftigen) Vertragspartner.
Auch im laufenden Mietverhältnis stehen wir Ihnen zur Seite. Auf Vermieterseite treiben wir z.B. rückständige Mieten ein, machen Schadenersatzansprüche geltend oder klagen für Sie
Gewerbliches Mietrecht
Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters aus Gewerberaummietvertrag oder Pachtvertrag
Das deutsche Mietrecht differenziert zwischen der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und der Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken. Das gewerbliche Mietrecht befasst sich daher mit zum Beispiel mit der Vermietung von Büroräumen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Praxisräumen, Lagerhallen oder ganzen Betriebsgeländen. Hierunter fallen jedoch nicht nur Gebäude, sondern auch Flächen und Gebäudeteile können Gegenstand entsprechender Miet- und Pachtverträge werden (z.B. Hausdächer für Photovoltaikanlagen).
Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen, für die viele gesetzliche Regelungen zum Schutz des Mieters greifen, bleibt bei gewerblichen Mietverhältnissen das meiste Verhandlungssache. Umso wichtiger ist bereits die rechtliche Beratung bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages oder Pachtvertrages.
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