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Gewerbliches Mietrecht

Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters aus Gewerberaummietvertrag oder Pachtvertrag

Mietrecht Nürnberg

Das deutsche Mietrecht differenziert zwischen der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und der Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken. Das gewerbliche Mietrecht befasst sich daher mit zum Beispiel mit der Vermietung von Büroräumen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Praxisräumen, Lagerhallen oder ganzen Betriebsgeländen. Hierunter fallen jedoch nicht nur Gebäude, sondern auch Flächen und Gebäudeteile können Gegenstand entsprechender Miet- und Pachtverträge werden (z.B. Hausdächer für Photovoltaikanlagen).

Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen, für die viele gesetzliche Regelungen zum Schutz des Mieters greifen, bleibt bei gewerblichen Mietverhältnissen das meiste Verhandlungssache. Umso wichtiger ist bereits die rechtliche Beratung bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages oder Pachtvertrages.

Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen nicht über den Tisch ziehen, sondern nutzen Sie unser Beratungsangebot.

Wir prüfen die von Ihnen bislang verwendeten oder von der anderen Vertragspartei zum Abschluss vorgelegten Gewerberaummietverträge oder Pachtverträge und führen bei Bedarf die Verhandlungen mit Ihrem (zukünftigen) Vertragspartner.

Auch im laufenden Mietverhältnis stehen wir Ihnen zur Seite. Auf Vermieterseite treiben wir z.B. rückständige Mieten ein, machen Schadenersatzansprüche geltend oder klagen für Sie

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Das deutsche Mietrecht differenziert zwischen der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und der Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken. Das gewerbliche Mietrecht befasst sich daher mit zum Beispiel mit der Vermietung von Büroräumen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Praxisräumen, Lagerhallen oder ganzen Betriebsgeländen.

Hierunter fallen jedoch nicht nur Gebäude, sondern auch Flächen und Gebäudeteile können Gegenstand entsprechender Miet- und Pachtverträge werden (z.B. Hausdächer für Photovoltaikanlagen).

Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen, für die viele gesetzliche Regelungen zum Schutz des Mieters greifen, bleibt bei gewerblichen Mietverhältnissen das meiste Verhandlungssache. Umso wichtiger ist bereits die rechtliche Beratung bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages oder Pachtvertrages.

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten sich beraten lassen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, Begleitung von Betriebsprüfungen

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Beratung von Unternehmen und Gläubigern in Krisenzeiten, Insolvenzantragspflichten, Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen

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Das Recht der Handelsvertreter, Versicherungsvermittler und Makler sowie Franchise-Recht

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Begleitung von IT- und Software-Projekten, Erstellen von Software-Verträgen, Lizenzen, Urheberrechte, Datenschutz

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Durchsetzung des Werklohns oder Sachmängelhaftung, z.B. für Bauunternehmer, Handwerker, Subunternehmer

Unternehmensnachfolge, Erbrecht

Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Beteiligung im Familienunternehmen

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Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Forderungen, Anwaltsinkasso, Zwangsvollstreckung

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