Restrukturierung und Insolvenz, Gläubigerberatung
Beratung von Unternehmen und Gläubigern in Krisenzeiten, Insolvenzantragspflichten, Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen in der Krise bzw. finanzieller Schieflage durch gezielte und effektive Restrukturierungsmaßnahmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für Ihr weiteres unternehmerisches Handeln. Anschließend begleiten wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Wir beraten Sie umfassend zu den bestehenden Insolvenzantragspflichten und prüfen gemeinsam mit externen Spezialisten das Vorliegen einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Soweit ein Insolvenzantrag unvermeidbar sein sollte, begleiten wir Sie auch anschließend durch das Insolvenzverfahren. Hierbei legen wir insbesondere Wert darauf, eine persönliche Haftung der Entscheidungsträger im Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte) zu vermeiden und helfen Ihnen bei der Abwehr entsprechender Ansprüche durch den Insolvenzverwalter.
In der Krisensituation ist planvolles Handeln ein Muss.
Wir beraten auch beim Kauf oder Verkauf von insolventen oder insolvenznahen Unternehmen. Unsere Beratung umfasst die Verhandlung und Vertragsgestaltung sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite, insbesondere auch bei einem Erwerb vom Insolvenzverwalter. Wir erstellen die hierfür erforderlichen Vereinbarungen oder prüfen den von der Gegenseite vorgeschlagenen Vertragstext. Unsere in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwälte prüfen sorgfältig die von den Parteien einzugehenden Verpflichtungen und führen eine rechtliche Due Diligence durch. In der Regel bedarf es beim Kauf eines insolventen oder insolvenznahen Unternehmens einer begleitenden Restrukturierung, um anschließend wieder wirtschaftlich arbeiten zu können. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter können hier auch im Vorfeld bereits erste Weichenstellungen getroffen werden, indem z.B. vor einem Betriebsübergang Betriebsänderungen vorgenommen werden, sozialverträgliche Anpassungen im Bereich der Mitarbeiter, auch über Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften getroffen oder nur bestimmte Betriebsteile übernommen werden.
Weiterhin vertreten wir auch Gläubiger und Vertragspartner von Unternehmen in der Krise. Hierbei setzen wir Ihre Interessen bestmöglich durch und führen für Sie die Forderungsbeitreibung durch. Hierbei achten wir auch auf einen möglichst insolvenzfesten Forderungseinzug oder Sicherheitengestellung. Sollte der Insolvenzverwalter Zahlungen des Schuldners anfechten, vertreten wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Restrukturierung und Insolvenz, Gläubigerberatung
Beratung von Unternehmen und Gläubigern in Krisenzeiten, Insolvenzantragspflichten, Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen in der Krise bzw. finanzieller Schieflage durch gezielte und effektive Restrukturierungsmaßnahmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für Ihr weiteres unternehmerisches Handeln. Anschließend begleiten wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Wir beraten Sie umfassend zu den bestehenden Insolvenzantragspflichten und prüfen gemeinsam mit externen Spezialisten das Vorliegen einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.
Soweit ein Insolvenzantrag unvermeidbar sein sollte, begleiten wir Sie auch anschließend durch das Insolvenzverfahren. Hierbei legen wir insbesondere Wert darauf, eine persönliche Haftung der Entscheidungsträger im Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte) zu vermeiden und helfen Ihnen bei der Abwehr entsprechender Ansprüche durch den Insolvenzverwalter.
In der Krisensituation ist planvolles Handeln ein Muss.
Wir beraten auch beim Kauf oder Verkauf von insolventen oder insolvenznahen Unternehmen. Unsere Beratung umfasst die Verhandlung und Vertragsgestaltung sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite, insbesondere auch bei einem Erwerb vom Insolvenzverwalter. Wir erstellen die hierfür erforderlichen Vereinbarungen oder prüfen den von der Gegenseite vorgeschlagenen Vertragstext. Unsere in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwälte prüfen sorgfältig die von den Parteien einzugehenden Verpflichtungen und führen eine rechtliche Due Diligence durch. In der Regel bedarf es beim Kauf eines insolventen oder insolvenznahen Unternehmens einer begleitenden Restrukturierung, um anschließend wieder wirtschaftlich arbeiten zu können. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter können hier auch im Vorfeld bereits erste Weichenstellungen getroffen werden, indem z.B. vor einem Betriebsübergang Betriebsänderungen vorgenommen werden, sozialverträgliche Anpassungen im Bereich der Mitarbeiter, auch über Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften getroffen oder nur bestimmte Betriebsteile übernommen werden.
Weiterhin vertreten wir auch Gläubiger und Vertragspartner von Unternehmen in der Krise. Hierbei setzen wir Ihre Interessen bestmöglich durch und führen für Sie die Forderungsbeitreibung durch. Hierbei achten wir auch auf einen möglichst insolvenzfesten Forderungseinzug oder Sicherheitengestellung. Sollte der Insolvenzverwalter Zahlungen des Schuldners anfechten, vertreten wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Restrukturierung und Insolvenz, Gläubigerberatung
Beratung von Unternehmen und Gläubigern in Krisenzeiten, Insolvenzantragspflichten, Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen in der Krise bzw. finanzieller Schieflage durch gezielte und effektive Restrukturierungsmaßnahmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für Ihr weiteres unternehmerisches Handeln. Anschließend begleiten wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Wir beraten Sie umfassend zu den bestehenden Insolvenzantragspflichten und prüfen gemeinsam mit externen Spezialisten das Vorliegen einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Soweit ein Insolvenzantrag unvermeidbar sein sollte, begleiten wir Sie auch anschließend durch das Insolvenzverfahren. Hierbei legen wir insbesondere Wert darauf, eine persönliche Haftung der Entscheidungsträger im Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte) zu vermeiden und helfen Ihnen bei der Abwehr entsprechender Ansprüche durch den Insolvenzverwalter.
In der Krisensituation ist planvolles Handeln ein Muss.
Wir beraten auch beim Kauf oder Verkauf von insolventen oder insolvenznahen Unternehmen. Unsere Beratung umfasst die Verhandlung und Vertragsgestaltung sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite, insbesondere auch bei einem Erwerb vom Insolvenzverwalter. Wir erstellen die hierfür erforderlichen Vereinbarungen oder prüfen den von der Gegenseite vorgeschlagenen Vertragstext. Unsere in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwälte prüfen sorgfältig die von den Parteien einzugehenden Verpflichtungen und führen eine rechtliche Due Diligence durch. In der Regel bedarf es beim Kauf eines insolventen oder insolvenznahen Unternehmens einer begleitenden Restrukturierung, um anschließend wieder wirtschaftlich arbeiten zu können. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter können hier auch im Vorfeld bereits erste Weichenstellungen getroffen werden, indem z.B. vor einem Betriebsübergang Betriebsänderungen vorgenommen werden, sozialverträgliche Anpassungen im Bereich der Mitarbeiter, auch über Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften getroffen oder nur bestimmte Betriebsteile übernommen werden.
Weiterhin vertreten wir auch Gläubiger und Vertragspartner von Unternehmen in der Krise. Hierbei setzen wir Ihre Interessen bestmöglich durch und führen für Sie die Forderungsbeitreibung durch. Hierbei achten wir auch auf einen möglichst insolvenzfesten Forderungseinzug oder Sicherheitengestellung. Sollte der Insolvenzverwalter Zahlungen des Schuldners anfechten, vertreten wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter.