Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
Abwehr von Abmahnungen, Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen von Konkurrenzunternehmen, Schutz von Marken- und Patentrechten
Mittelpunkt des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses dient dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Hierbei wird der vermeintliche Verletzter aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung zu tragen.
Insbesondere im Bereich E-Commerce werden Verstöße häufig abgemahnt (z.B. unvollständiges Impressum, Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften), sodass Flüchtigkeiten schnell ins Geld gehen können.
Jedoch ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Teilweise hat sich in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie etabliert, die sich durch massenhafte Abmahnungen finanziert. Und nicht jede dieser Abmahnungen ist so eindeutig und rechtmäßig, wie sie mit ihren teils einschüchternden Behauptungen hin glauben machen möchten. Daher sollte jede Abmahnung auf deren Berechtigung hin geprüft werden.
Aber auch wenn die Abmahnung berechtigterweise erfolgte, ist es nicht ratsam eine geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn Sie verpflichten sich hier zur Zahlung teilweise sehr hoher Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Darüber hinaus ist die geforderte Kostenerstattung in vielen Fällen zu hoch angesetzt.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und geben Ihnen angemessene Handlungsempfehlungen.
In Kontakt mit dem Wettbewerbsrecht kann man aber auch von der anderen Seite her kommen, nämlich dann, wenn ein Konkurrent Ihren Wettbewerb mit unlauteren Mitteln behindert. Dies kann die unterschiedlichsten Ursachen haben von unzulässiger Werbung bis unlauterer Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern.
Wir setzten Ihre Rechte gegen die Konkurrenz durch.
Denn auch Ihnen können Unterlassungsansprüche gegen Ihre Konkurrenten zustehen. Diese setzen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich, auch und insbesondere im Einstweiligen Rechtsschutz effektiv durch.
Ebenso setzen wir Ihre gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken- und Patentrechte) durch. Im Falle einer unzulässigen Verwendung Ihrer geschützten Rechte, erwirken wir eine Unterlassung durch den unrechtmäßigen Verwender und setzen Schadenersatzansprüche durch.
Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
Abwehr von Abmahnungen, Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen von Konkurrenzunternehmen, Schutz von Marken- und Patentrechten
Mittelpunkt des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses dient dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Hierbei wird der vermeintliche Verletzter aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung zu tragen.
Insbesondere im Bereich E-Commerce werden Verstöße häufig abgemahnt (z.B. unvollständiges Impressum, Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften), sodass Flüchtigkeiten schnell ins Geld gehen können.
Jedoch ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Teilweise hat sich in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie etabliert, die sich durch massenhafte Abmahnungen finanziert. Und nicht jede dieser Abmahnungen ist so eindeutig und rechtmäßig, wie sie mit ihren teils einschüchternden Behauptungen hin glauben machen möchten. Daher sollte jede Abmahnung auf deren Berechtigung hin geprüft werden.
Aber auch wenn die Abmahnung berechtigterweise erfolgte, ist es nicht ratsam eine geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn Sie verpflichten sich hier zur Zahlung teilweise sehr hoher Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Darüber hinaus ist die geforderte Kostenerstattung in vielen Fällen zu hoch angesetzt.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und geben Ihnen angemessene Handlungsempfehlungen.
In Kontakt mit dem Wettbewerbsrecht kann man aber auch von der anderen Seite her kommen, nämlich dann, wenn ein Konkurrent Ihren Wettbewerb mit unlauteren Mitteln behindert. Dies kann die unterschiedlichsten Ursachen haben von unzulässiger Werbung bis unlauterer Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern.
Wir setzten Ihre Rechte gegen die Konkurrenz durch.
Denn auch Ihnen können Unterlassungsansprüche gegen Ihre Konkurrenten zustehen. Diese setzen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich, auch und insbesondere im Einstweiligen Rechtsschutz effektiv durch.
Ebenso setzen wir Ihre gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken- und Patentrechte) durch. Im Falle einer unzulässigen Verwendung Ihrer geschützten Rechte, erwirken wir eine Unterlassung durch den unrechtmäßigen Verwender und setzen Schadenersatzansprüche durch.
Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
Abwehr von Abmahnungen, Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen von Konkurrenzunternehmen, Schutz von Marken- und Patentrechten
Mittelpunkt des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses dient dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Hierbei wird der vermeintliche Verletzter aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung zu tragen.
Insbesondere im Bereich E-Commerce werden Verstöße häufig abgemahnt (z.B. unvollständiges Impressum, Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften), sodass Flüchtigkeiten schnell ins Geld gehen können.
Jedoch ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Teilweise hat sich in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie etabliert, die sich durch massenhafte Abmahnungen finanziert. Und nicht jede dieser Abmahnungen ist so eindeutig und rechtmäßig, wie sie mit ihren teils einschüchternden Behauptungen hin glauben machen möchten. Daher sollte jede Abmahnung auf deren Berechtigung hin geprüft werden.
Aber auch wenn die Abmahnung berechtigterweise erfolgte, ist es nicht ratsam eine geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn Sie verpflichten sich hier zur Zahlung teilweise sehr hoher Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Darüber hinaus ist die geforderte Kostenerstattung in vielen Fällen zu hoch angesetzt.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und geben Ihnen angemessene Handlungsempfehlungen.
In Kontakt mit dem Wettbewerbsrecht kann man aber auch von der anderen Seite her kommen, nämlich dann, wenn ein Konkurrent Ihren Wettbewerb mit unlauteren Mitteln behindert. Dies kann die unterschiedlichsten Ursachen haben von unzulässiger Werbung bis unlauterer Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern.
Wir setzten Ihre Rechte gegen die Konkurrenz durch.
Denn auch Ihnen können Unterlassungsansprüche gegen Ihre Konkurrenten zustehen. Diese setzen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich, auch und insbesondere im Einstweiligen Rechtsschutz effektiv durch.
Ebenso setzen wir Ihre gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken- und Patentrechte) durch. Im Falle einer unzulässigen Verwendung Ihrer geschützten Rechte, erwirken wir eine Unterlassung durch den unrechtmäßigen Verwender und setzen Schadenersatzansprüche durch.